Wir stehen für gute außergerichtliche Lösungen. Unsere Mandanten: Geschädigte Patienten. Schmerzensgeld und Schadensersatz, einfach und schnell ohne (teures) Gerichtsverfahren. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Patienten- und Medizinrecht verhelfen wir Patienten aus der Schweiz und aus Deutschland zu ihrem Recht.
Sie gehen davon aus, dass bei Ihrer Behandlung Fehler unterlaufen sind oder eine unzureichende oder fehlerhafte Aufklärung im Vorfeld einer Behandlung oder eines Eingriffs stattgefunden hat? Dann
sind Sie bei uns genau richtig. Wir sind als Kanzlei im Patientenrecht darauf spezialisiert geschädigte Patienten gerichtlich, sowie außergerichtlich in Fragen des Arzthaftpflichtrechts - auch
unter ärztlicher Zuhilfenahme - zu beraten und zu vertreten. Hierbei sind alle unsere Patientenanwälte Experten im Patientenrecht, weil wir uns seit vielen Jahren ausschließlich auf diesen
juristischen Teilbereich des Medizinrechts und der Medizin fokussieren.
Unterlaufen Gynäkologen und/oder Hebammen bei der Geburt Behandlungsfehler und resultieren hieraus Geburtsschäden eines Neugeborenen oder der Mutter, ist dies oft besonders gravierend. Denn schon kleinste Behandlungsfehler, die im Rahmen einer Geburt eintreten, sind oft mit weitreichenden Folgen für das Leben des Neugeborenen verbunden. Eine solche Situation stellt die Eltern und andere Familienangehörige nicht nur psychisch auf eine große Belastungsprobe, vielmehr wird durch den erhöhten Pflegeaufwand und die steigend vermehrten Bedürfnisse des Neugeborenen die Familie völlig unerwartet vor finanzielle Herausforderungen gestellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der außergerichtlichen Schadensregulierung und helfen Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Sie haben Streit mit Ihrer Versicherung, weil diese Ihnen zustehende Leistungen verweigert? Wir helfen Ihnen gerne aufgrund unseres Fachwissens weiter. Grundsätzlich haben Personen die entweder Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgehen die Pflicht, sich einer Krankenversicherung, Unfallversicherung sowie einer Invalidenversicherung anzuschließen. Welche Leistungen an Geschädigte dabei von den Versicherungen zu erbringen sind schreibt das Gesetz vor. Wir möchten Ihnen bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche in diesen Rechtsgebieten zur Seite stehen.
Die Graf Johannes Patientenanwälte sind seit Jahren erfahrene Praktiker auf dem Gebiet der außergerichtlichen Regulierung. Dabei sehen wir es als unsere Herzensangelegenheit an, Sie nach einer Schädigung umfassend und erfolgversprechend zu beraten und Ihnen geeignete Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Genau deshalb setzen wir seit Jahren erfolgreich auf die Durchsetzung der Ansprüche und Rechte mittels einer außergerichtlichen Regulierung.
Mit Erfolg!
Wir vertreten Mandanten aus Basel, Freiburg, Offenburg und Karlsruhe, aber natürlich auch landesweit in der Schweiz und in Deutschland! Wir sind spezialisierte Medizinschadensanwälte und Experten für Schadensersatz aufgrund von ärztlichen Kunstfehlern, Unfällen, sowie der Anspruchsdurchsetzung aus dem medizinischen Versicherungsrecht. Das Markenzeichen unseres Teams: Eine immense praktische und juristische Erfahrung in unseren Spezialgebieten.