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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 125.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 125.000,00 Euro.

Die Behandlung unserer Mandantin im Städtischen Krankenhaus war grob fehlerhaft. Die Kreuzband-Plastik wurde im Rahmen der Operation am 12.11.2020 fehlerhaft eingesetzt, sodass es postoperativ zu einer erheblichen Narbenbildung und einem Notch-Impingement kam. Hierdurch bestanden weiterhin erhebliche Bewegungseinschränkungen, insbesondere ein massives Streckdefizit und ein hinkender Gang bei der Mandantin. Um die Beweglichkeit des Kniegelenks wiederherzustellen und die Mandantin von ihren Schmerzen zu befreien waren bislang drei Revisionsoperationen erforderlich (eine dritte Revisionsoperation erfolgte am 04.02.2022). Nach jeder dieser Operationen musste die Mandantin eine neue Wundheilung mit all ihren Rissen durchleben. Zudem waren jeweils langwierige Nachbehandlungen erforderlich. Es ist noch nicht abzusehen, ob weitere operative Eingriffe notwendig werden. Das Beschwerdebild der Mandantin infolge der fehlerhaften Operation am 12.11.2020 besteht bis heute fort.

 

Weitere kausale Schäden werden derzeit noch geprüft und können anschließend beziffert werden. Es liegt ein echter und schwerer Dauerschaden mit Verschlecherungstendenz vor.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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