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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 135.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 135.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Operation eine qualitative Schraube zur ausreichenden Stabilisierung der Fraktur verwendet, so wäre es post-operativ nicht zum Bruch des Femurnagels und damit nicht zur unvollständigen Ausheilung der Fraktur mit den darauffolgenden gesundheitlichen Schäden gekommen. Die Re-Operationen hätte so vermieden werden können.

 

Hätten die Behandler im Rahmen der Vorstellung unseres Mandanten im Klinikum der Anspruchsgegner am 19.12.2019, spätestens jedoch im Rahmen der Nachkontrolle am 08.01.2020 eine umfassende Behandlung des Mandanten, insbesondere eine Re-Operation, veranlasst und hätten die Behandler die Rehabilitation unterbrochen, anstatt deren Fortführung zu empfehlen, so wäre es nicht zur Verschlechterung der gesundheitlichen Situation und zur Verzögerung der Heilung gekommen. Insbesondere hätte so eine Verschlechterung  der Schmerzen und der bereits zu diesem Zeitpunkt ausgeprägten Beinlängendifferenz verhindert werden können. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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