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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte die postoperative therapeutische Information des Patienten fachgerecht durchgeführt und hätten die Behandler ausreichende Selbstschutzmaßnahmen unternommen, bzw. dem Patienten die notwendigen Gehhilfen bereitgestellt, wäre es nicht zum Wadenbeinbruch und zum Riss der Sydesmose gekommen. 

 

Hätten die Behandler den Patienten am 11.03.2021 nicht ohne jegliche Anschlussheilbehandlung oder sonstige Hilfe nach Hause entlassen, so wäre es nicht zu einer enormen körperlichen und auch psychischen Belastung gekommen. Der Patient hätte sich dann nicht vollkommen hilfslos gefühlt. Letztlich wäre durch eine Vermeidung der hohen Belastung auch der Tod des Mandanten verhindert worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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