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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 140.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 140.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte die am 25.02.2020 postoperativ auftretenden Beschwerden unserer Mandantin ernst genommen und unverzüglich eine umfassende Befunderhebung - ein klinischen Bauchbefund - veranlasst und die Abdomen-Sonographie ausgewertet, so wären die Mediastinitis und die Peritonitis rechtzeitig erkannt worden. Die Re-Operation hätte dann rechtzeitig erfolgen und die Sepsis verhindert werden können. 

 

Hätten die behandelnden Ärzte unsere Mandantin vor dem Eingriff am 25.02.2020 schonungslos über die allgemeinen Risiken hinaus auch über das Risiko einer Perforation der Speiseröhre oder des Magens aufgeklärt, hätte sich unsere Mandantin zunächst eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt und nochmals über die Entscheidung für den Eingriff nachgedacht. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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