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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.

Wäre es im Rahmen der sorgfaltswidrig durchgeführten Periduralanästhesie und des periduralen Schmerzkatheters nicht zu einer spinalen Epiduralhämatom mit Querschnittsymptomatik gekommen, so hätte die Mandantin sich im Bett besser selbst zur Seite drehen können. Ferner wäre es nicht zu den erheblichen Einschränkungen im Gehen und Stehen gekommen und die Mandantin hätte sich keiner weiteren Operation unterziehen müssen.

 

Hätten zudem die Pflegekräfte die Mandantin von Beginn an regelmäßig umgelagert und die Lagerungsintervalle der beobachteten Gewebetoleranz angepasst, wäre es nicht zur Entstehung eines sakralen Dekubitus gekommen, was unserer Mandanten massive Schmerzen und einen damit einhergehenden erheblichen Leidensweg erspart hätte.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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