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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte die Mandantin präoperativ umfassend untersucht und die bestehende Diagnose richtig eingeordnet, so wäre die bei der Mandantin am 28.10.2019 durchgeführte Arthroskopie mangels fehlender Indikation zu vermeiden gewesen. Hätten die Behandler postoperativ alle erforderlichen Befunde eingeholt, wäre die Einblutung in das betroffene Gelenk der Mandantin sicher festgestellt worden. Bei einer fachgerechten Nachbehandlung hätte außerdem eine rechtzeitige Punktion der Einblutung stattfinden können. Auf diesem Wege wären die auf die zunächst unbehandelte Einblutung folgenden Schäden (erhebliche Einschränkungen der Kniegelenksbeweglichkeit u.v.m.) verhindert worden. Auch eine Re-Arthroskopie wäre dann nicht erforderlich gewesen. Hätten sich die Behandler nicht entgegen den Empfehlungen des RKI für das Einlegen einer Drainage entschieden, wäre es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu der Einblutung und deren Folgeschäden gekommen.

 

Hätten die Behandler die Mandantin ordnungsgemäß über die mit der geplanten Operation und der dazugehörigen Anästhesie einhergehenden Risiken und über die relative bzw. nur zweifelhafte Indikation zur Arthroskopie informiert, hätte sich die Mandantin in einem echten Entscheidungskonflikt befunden und sich eine ärztliche Zweitmeinung eingeholt.

 

Mithin ist es unerheblich, dass unsere Mandantin bereits vor dem operativen Eingriff vom 28.10.2019 an rechtsseitigen Kniebeschwerden litt. Dies lässt den Behandlungsfehlervorwurf und seine kausalen Folgen mitsamt den eingetretenen Schäden nicht entfallen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


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