
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 70.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte des Universitätsklinikums im Rahmen der Operation am 13.11.2019 und anschließend bei den jeweiligen VAC-Wechseln die Hygienestandards eingehalten, so wäre es nicht zu einer Keimbesiedelung zweier Gattungen in der Thoraxhöhle der Patientin gekommen.
Wären zudem die VAC-Wechsel zeitgerecht, jeweils spätestens nach drei Tagen, unter Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen durchgeführt worden, so hätte sich die Ausbreitung der Infektion eindämmen lassen. Die dringend notwendige onkologische Therapie der Patientin hätte zeitgerecht fortgesetzt werden können und es hätten sich keine Metastasen bilden können.
Schließlich wären die Heilungschancen der Patientin bei sorgfältigem Einhalten der Hygienemaßnahmen überaus gut gewesen und die Patientin wäre nicht verstorben.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!