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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 80.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Operation am 22.10.2019 den Mandanten korrekt und insbesondere trocken gelagert und Feuchtigkeitsansammlungen während der Operation kontrolliert und überprüft, so wäre es nicht zu der Verbrennung am rechten Ellenbogen mit der Folge einer schweren Infektion und Nekrose gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Patientenanwälte Schweiz.

"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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