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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.

Wäre intraoperativ am 26.09.2019 entsprechend dem Facharztstandard vorsichtig und ohne übermäßige Krafteinwirkung beim Einbringen der 1er Raspel vorgegangen worden, so wäre nicht zu einer Fissur des proximalen Femurs durch deutlich erhöhte Druckausübung auf die Knochen gekommen.

 

Hätten die behandelnden Ärzte und Pflegekräfte in der postoperativen Nachsorge beachtet, dass aufgrund der behandlungsfehlerhaft erlittenen Fissur ein daraus resultierendes erhöhtes Risikos einer periprothetischen Fraktur bei Falschbelastung o.ä bestand, und wäre die Kreislaufproblematik der Mandantin, mithin die erhebliche Sturzgefahr entsprechend dem medizinischen Standard beachtet worden, so Mandantin außerdem mit ihren beschriebenen, erfahrungsgemäß bestehenden, Kreislaufproblemen nach Operationen ernst genommen worden, so wäre folglich nicht zu dem Sturz und der erlittenen Femurfraktur gekommen. 

 

Die Mandantin hätte kein zweites Mal operiert werden müssen und wäre dadurch nicht an einer aufgrund der Intubation verursachten Lungenentzündung erkrankt. Sie hätte dann auch nicht bis heute mit den erheblichen Folgen der Femurfraktur zu kämpfen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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