
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte das Vorliegen eines TOS frühzeitig erkannt oder wenigstens rechtzeitig alle erforderlichen Befunde zur Überprüfung eines TOS erhoben, zumindest jedoch die Erfolglosigkeit ihrer nicht indizierten und insofern behandlungsfehlerhaften operativen Therapie erkannt und korrigiert, so wären der Mandantin vielzählige weitere, nicht indizierte und äußerst schmerzhafte Interventionen inklusive verschiedener Stent- und Endoprothesenimplantationen sowie sich jeweils anschließende stationäre Aufenthalte und Nachbehandlungen erspart worden. Ebenso hätte somit auf die fehlerhafte medikamentöse Therapie verzichtet werden können, sodass die Mandantin vielfältige Nebenwirkungen, wie insbesondere gehäuft aufgetretene Blutungen und Blutergüsse nicht erlitten hätte.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!