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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 160.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 160.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte und Hebammen den Wehensturm und die drohende akute Plazentainsuffizienz anhand einer dem Facharztstandard entsprechenden Beurteilung des CTGs als solche frühzeitig erkannt und hätten sie die Schmerzen und den massiven Geburtsstress der Mandantin ernst genommen, so wäre der natürliche Geburtsvorgang frühzeitig abgebrochen worden und die sodann eingeleitete Schnittentbindung hätte das Leben des Kindes retten können.

 

Wären überdies ausreichend organisatorische Maßnahmen im Notfallmangement zur postnatalen Versorgung getroffen worden, so hätte das Kind früher verlegt und intensivmedizinische behandelt werden können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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