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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.

Durch die intraoperative Verletzung der Gebärmutterwand im Rahmen der Operation am 11.07.2016 entstand eine eitrige Peritonitis, die infolge der anschließenden unzureichenden Notfallbehandlung am 13.07.2016 zu erheblichen Verklebungen der Geschlechtsorgane u.a. mit dem Darm führte. Infolge der starken Verklebung und der erschwerten Ausräumung des Eiters kam es zu einer erheblichen postoperativen Vernarbung am linken Eierstock und Eileiter, was zu einer irreversiblen Schädigung, einer sog. sekundären Sterilität führte.

 

Hätten die behandelnden Ärzte unmittelbar nach dem Eingriff am 11.07.2016 ordnungsgemäß alle Befunde erhoben, so hätte die Verletzung der Gebärmutterwand unverzüglich behandelt werden können. Es wäre nicht zu einer schweren eitrigen Peritonitis mit beginnender Sepsis und den gravierenden Gesundheitsschäden gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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