
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 30.000,00 Euro.
Wäre unser Mandant im Krankenhaus unverzüglich ärztlich behandelt worden, hätte die Möglichkeit bestanden die amputierte Fingerkuppe wieder anzunähen. Jedenfalls wären aber bei einer zeitnahen Säuberung der Wunde, der Behandlung der verletzten Arterie sowie einem primären Wundverschluss die Heilungschancen, insbesondere hinsichtlich der Schmerzempfindlichkeit sowie der Beweglichkeit, erheblich verbessert worden.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!