
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Bei unverzüglicher dem Facharztstandard entsprechender Kontrollbefundung bzw. Überprüfung und fachgerechter Bewertung der o.g. Symptome (v.a. Bewusstseinsstörung, Verwirrtheit, Unruhe) und der erhobenen Befunde (v.a. Infektion mit dem Erreger Staphyloccocus aureus), hätte dem weiteren Verlauf (beginnende Sepsis) rechtzeitig entgegengewirkt werden können. Es hätte bei Facharztstandard gerechter Behandlung des Patienten eine entsprechende antibiotische Therapie bereits seit dem 09.04.2019, 22 Tage vorher (!), erfolgen können. Mithin wäre der Tod des Patienten nicht eingetreten.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!