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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 60.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 60.000,00 Euro.

Wäre im Rahmen der Lagerung des Kopfes die Ausdehnung der Stirnhöhlen berücksichtigt worden, wäre es nicht zu einem erhöhten Druck auf die Knochenstruktur gekommen. Eine Impressionsfraktur der vorderen Corticalislamelle am Os frontale wäre folglich vermieden worden. Die Mandantin würde dann nicht an starken Kopfschmerzen leiden und müsste nicht mit der massiven Angst vor der ungewissen Entwicklung der unbehandelten Impressionsfraktur mit all ihren Spätfolgen leben. Ferner wären die Folgen der äußerlich sichtbaren Vertiefung auf ihrer Stirn und damit auch die nun notwendigen Revisionsoperationen vermieden worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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