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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 80.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.

Bei einem dem Facharztstandard entsprechenden Vorgehen hätte das schließlich erst am 14.03.2017 diagnostizierte akute Koronarsyndrom deutlich früher festgestellt und behandelt werden können (und müssen), so dass die Schädigung des Herzmuskels des Mandanten verhindert bzw. einem Fortschreiten der Schädigung früher hätte entgegengewirkt werden können.

 

Stattdessen wurde das kardiovaskuläre Risiko des Mandanten durch die Vergabe von hochdosiertem Ibuprofen in diesem Zeitraum noch gesteigert, wodurch es zu einer Intensivierung der Schädigung kam.  

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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