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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Infolge der unzureichenden Aufklärung im Vorfeld der operativen Behandlung vom 10.01.2019, unterlag die Mandantin der irrigen Annahme, dass der streitgegenständliche operative Eingriff die einzige Behandlungsmöglichkeit darstellen würde. Wäre die Mandantin hingegen über konservative Alternativen aufgeklärt worden, so hätte sie in die Operation vom 10.01.2019 nicht eingewilligt. Insbesondere in Kenntnis des Risikos einer Stimmbänderlähmung hätte sie sich mindestens eine Zweitmeinung zu möglichen chirurgischen Alternativverfahren eingeholt. Ohne die fehlerhafte Aufklärung wäre es mithin überhaupt nicht zu dem Eingriff mit all seinen verheerenden Folgen gekommen. 

 

Durch das sorgfaltswidrige Vorgehen im Rahmen der Operation am 10.01.2019 und der unzureichenden Darstellung des Nervus reccurens kam es zu der iatriogenen Verletzung des Nervus recurrens, was zu einer Stimmbänderlähmung bei der Mandantin führte, sodass die Mandantin infolge der behandlungsfehlerhaften Operation vom 10.01.2019 bis heute an einer Stimmlosigkeit leidet und nur noch mit einer heiseren Flüsterstimme sprechen kann.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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