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Arzthaftung: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 120.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.

Wären im Rahmen der laparoskopischen Cholezystektomie sämtliche Gallensteine entfernt worden, so hätte ein solcher nicht in den Pankreasgang wandern und dort einen Flüssigkeitsrückstau und eine extrahepatische Cholestase verursachen können. Wäre postoperativ umfassend befundet worden, so wäre die extrahepatische Cholestase deutlich früher erkannt worden und hätte entsprechend behandelt werden können. Dann wäre es zu keinem akuten Nierenversagen, keiner Pankreatitis, keiner Peritonitis und keiner Duodenalperforation gekommen. Dies hätte eine halbjährige lebensgefährliche Behandlungszeit auf der Intensivstation vermieden.

 

Ferner hätten die genannten gravierenden Auswirkungen der extrahepatischen Cholestase auch durch eine zeitnähere Verlegung in das Universitätsklinikum früher zielführend therapiert werden können und wären in diesem Fall nicht weiter fortgeschritten.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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