
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.
Bei unverzüglicher Kontrollbefundung der Folgen (v.a. Blut im Stuhl, Luft in der Drainage), hätte dem weiteren Verlauf (Anastomoseinsuffizienz beginnende Sepsis) rechtzeitig entgegengewirkt werden können. Darüber hinaus hätte die Aspiration des Erbrochenen und der damit einhergehende Herz-Kreislaufstillstand verhindert werden können.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!