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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 50.000,00 Euro.

Hätte der für Ihre Gesellschaft tätige und behandelnde Arzt bei der telefonischen Beratung am 07.10.2020 die Anweisung in ein Krankenhaus zu gehen verordnet, hätte im Krankenhaus eine richtige Therapie der Kopfschmerzen und Linderung des Augeninnendrucks veranlasst werden können. Die Augen-Operation hätte somit vermutlich erfolgreich verlaufen können und wahrscheinlich eine weitere Augen-Operation am 14.10.2020 sowie mehrere Nachkontrollen verhindert.

 

Bei einem solchen Befund in einem Krankenhaus hätte der Mandant gleichzeitig eine zweite Meinung einholen können, sodass es überhaupt nicht zu einem weiteren operativen Eingriff und solcher enormen Folgen für das Auge gekommen wäre.

 

Bei einer fachgerechten Nachbehandlung und Ruhe wäre es überdies nicht zu einer solchen Schwächung der Sehkraft und Schmerzen mit der Folge einer weiteren Revisionsoperation gekommen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Patientenanwälte Schweiz.

"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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