
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.
Aufgrund der unterlassenen präoperativen Befunderhebung, insbesondere der Histologiegewinnung, und der unterlassenen Hinzuziehung der Kollegen aus dem Fachgebiet der Gynäkologie haben die behandelnden Ärzte verkannt, dass eine Indikation zur Operation mitnichten vorlag. Bei Beachtung des gebotenen Facharztstandards und umfassender Auswertung aller Befunde hätte sich die Patientin nicht einem operativen Eingriff unter Vollnarkose mit Anlage eines künstlichen Darmausgangs unterziehen müssen. Ihr wäre mithin ein drastischer Eingriff und ein erheblicher Leidensweg erspart geblieben.
Hätten die behandelnden Ärzte alle erforderlichen Untersuchungen durchgeführt, hätte zielgerichtet auf die tatsächliche Erkrankung reagiert werden können. Die postoperativ aufgetretenen schweren gesundheitlichen Folgen wären der Patientin erspart geblieben. Letztlich wäre sie an den Folgen der erheblichen Schwächung ihres Allgemeinzustandes infolge der nicht indizierten Operation auch nicht verstorben.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!