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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 120.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 120.000,00 Euro.

Wäre bei der Operation am 16.12.2016 nicht die Prothese mit zu hohem Druck versucht worden in in ihre Position zu drücken, so wäre es zu keiner Fraktur am trochanter major gekommen. 

 

Wäre dann aber jedenfalls das abgesprengte Knochenstück exakt befestigt worden, sodass ein Ablösen ausgeschlossen gewesen wäre, müsste die Mandantin heute nicht unter starken Schmerzen und Gehbehinderungen leiden. Ein solches Ablösen, wie es sich im Falle unserer Mandantin zugetragen hat, wäre auch dadurch vermieden worden, wenn nicht eine Drahtcerclage, sondern das deutliche sicherere Vorgehen mittels einer Hülse und einer Spezialschraube zur Fixierung des Knochenstücks genutzt worden wäre.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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