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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.

Durch die fehlerhafte Medikation mit Novalgin Tropfen und Methotrexat, kam es zu einer schweren Überempfindlichkeitsreaktion bei unserer Mandantin, die verbunden mit äußerst starken Schmerzen - neben zahlreichen weiteren Folgen- zu einer behandlungsfehlerbedingten großflächigen Ablösung der Haut führte, die operativ mehrfach behandelt werden musste. Unsere Mandantin ist behandlungsfehlerbedingt auch heute noch schwerst geschädigt.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

Graf Johannes Patientenanwälte Schweiz.

"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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