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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 90.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 90.000,00 Euro.

Aufgrund der im Rahmen am 01.06.2018 durchgeführten fehlerhaften Behandlung (Absetzen des Marcumar) und der anschließend nicht indizierten Operation am 01.06.2018 erlitt die Mandantin mindestens zwei transistorisch ischämische Attacken und Gehirnblutungen. Indem die behandelnden Ärzte behandlungsfehlerbedingt zunächst die Versorgung der Femurfraktur vorzogen, anstatt etwa dem Facharztstandard entsprechend zuerst die transitorisch ischämische Attacke zu behandeln, wurde die Mandantin schwerst geschädigt. 

 

Infolge der postoperativen Behandlungsfehler kam es zudem zu einer Entzündung der Wirbelkörper, wodurch ein weiterer operativer Eingriff am 17.09.2018 und ein hiermit verbundener stationärer Aufenthalt vom 16.09.2018 bis zum 28.09.2018 erforderlich wurde.

 

Bei korrektem Vorgehen wäre zunächst eine Behandlung der unfallursächlichen transistorisch ischämischen Attacke erfolgt und im Nachgang erst eine Behandlung der Femurfraktur sowie anschießend eine fachgerechte postoperative Behandlung. Insofern wäre eine neurologische Schwerstschädigung ausgeblieben und bei adäquater Behandlung der Femurfrakrur ebenso eine Spondylodiszitis.

 

Die Mandantin könnte heute ein normales Leben führen und wäre weder geistig noch körperlich eingeschränkt.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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