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Patientenrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 180.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 180.000,00 Euro.

Fakt ist, hätten die Behandler frühzeitig sämtliche medizinisch indizierten Befunde eingeholt (vor allem CT- und MRT Befunde), wäre die rechtsseitige Impressionsfraktur am Oberarmkopf frühzeitig erkannt worden und hätte entsprechend versorgt werden können.

 

Die rechte Schulter des behandlungsfehlerhaft geschädigten Antragstellers wurde von den Behandlern im Klinikum am 03.07.2015 - ohne vorherige hinreichende Diagnostik - eingerenkt, wodurch sich die Impressionsfraktur am Oberarmkopf weiter verschlimmert hat.   

 

Hätten die Antragsgegner frühzeitig sämtliche medizinisch indizierten Befunde eingeholt, so wäre frühzeitig erkannt worden, dass insbesondere die am 04.08.2015 in die rechte Schulter des Antragstellers eingebrachten Scarf-Schrauben zu lang sind, bis in den Gelenkspalt hineinragen und den Oberarmkopf schädigen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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