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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 300.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 300.000,00 Euro.

Es ist bereits die Nichterhebung der erforderlichen Befunde an sich als grober Fehler zu werten, da bei unserem Mandanten Symptome vorlagen, die auf eine Herzerkrankung schließen ließen und durch die Behandler dennoch keine standardgerechte Befunderhebung erfolgt ist.

 

Jedenfalls aber wäre die Verkennung der vorliegenden Befunde als grober Diagnosefehler zu werten, da bereits am 07.03.2017 das typische Bild der Non-Compaction Kardiomyopathie zwingend hätte erkannt werden müssen.

 

Bei rechtzeitiger Diagnosestellung hätte die Herzerkrankung unseres Mandanten  - jedenfalls symptomatisch - behandelt werden können, sodass es nicht einige Monate später zu einer terminalen Herzinsuffizienz und der Erforderlichkeit eines Spenderorgans gekommen wäre.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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