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Patientenschutz: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 250.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 250.000,00 Euro.

Nach der Geburt ihres Sohnes wurde ein Scheidenriss, Labienriss und ein Dammriss 1. Grades festgestellt. Während der gesamten Entbindung war kein Arzt anwesend. Erst nach dem Geburtsverlauf wurde sodann ein Teil der Verletzungen durch einen Assistenzarzt genäht. Der andere Teil wurde erst nach einiger Zeit durch einen Chefarzt versorgt und zugenäht. Das Verstreichen der Zeit war für den Heilungsprozess der Wunde nicht förderlich und zog eine Operation am 27. Februar 2020 mit sich, da sich ein apfelgroßes Hämatom am Damm gebildet hatte. Hierbei wurde unter Vollnarkose eine operative Hämatomausräumung durchgeführt.

 

Die Patientin kann sich seit der Geburt nicht mehr schmerzfrei bewegen. Jeder Schritt beim Laufen schmerzt. Außerdem ist sie nicht in der Lage ihren Sohn hochzuheben bzw. zu tragen. Des Weiteren hat sie Probleme beim Urinlassen sowie der Stuhlgangentleerung. Auch ein dauerndes Fremdkörpergefühl im Unterleib sorgt bei ihr für enorme psychische Schäden. Ihre Radiologin rät aufgrund der Schädigungen des Beckenbodens von einer weiteren Schwangerschaft ab, welche jedoch eigentlich geplant ist. Aufgrund der Geburtsverletzungen war es der Patientin auch nicht möglich ihrem Beruf nachzugehen. 

 

Der konsultierte Orthopöde bestätigte die erheblichen Geburtsverletzungen (eine Schambeinentzündung und mehrere kleine Frakturen im Schambeinknochen), welche durch eine „nicht vaginale Entbindung“ verhindert hätten werden können.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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