
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Hätte der Antragsgegner bereits zu Anfang der Behandlung den Antragsteller umfassend über alle Behandlungsmöglichkeiten aufgeklärt, so hätte er der konservativen Therapie nicht zugestimmt und sich eine Zweitmeinung eingeholt.
Es wäre mithin nicht zu einer langwierigen fehlerhaften konservativen Behandlung gekommen. Die rechtzeitige Durchführung einer operativen Stabilisierung des Lendenwirbels hätte dem Antragsteller mindestens zwei weitere Operationen samt Krankenhausaufenthalten und nachfolgenden Komplikationen, Schmerzen und Bewegungseinschränkungen sowie das mehrmonatige Tragen des Korsetts erspart.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!