
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 80.000,00 Euro.
Hätte die Arthroskopiepumpe die notwendigen Sicherheitsstandards erfüllt und ihren Defekt angezeigt, so hätten die Behandler vor Eintritt des Schadensbildes adäquat reagieren können. Dann wären unserem Mandanten die irreversiblen Schäden nicht entstanden und zahlreiche Nachbehandlungen und die damit einhergehende erhebliche Belastung und Schmerzen erspart geblieben. Vielmehr ist anzunehmen, dass unser Mandant postoperativ zügig genesen und sodann beschwerdefrei gewesen wäre.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!