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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 150.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 150.000,00 Euro.

Bei fachgerecht durchgeführter Behandlung in den Jahren 2002 bis 2005 wären frühzeitig alle Befunde erhoben worden und eine entsprechende operative Therapie hätte zeitgerecht eingeleitet werden können. Dem Patienten wären mithin die eingetretenen Spätfolgen und der damit einhergehende erhebliche Leidensweg erspart geblieben. Es wäre nicht zu den fehlerhaften Behandlungen über die Jahre 2015 bis 2017 gekommen, sodass für den Patienten bei frühzeitiger und fachgerechter Behandlung die Implantation der Endoprothese vermeidbar gewesen wäre.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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