
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 200.000,00 Euro.
Der Antragsgegnerseite ist vorliegend vorzuwerfen, dass sie entgegen dem geschuldeten Facharztstandard weder prä- noch postoperativ alle medizinisch notwendigen Befunde (v.a. mittels lumbaler Myelographie oder Myelo-CT/Myelo- MRT mit KM) erhoben haben.
Ferner wurde bereits der erste operative Eingriff am 26.10.2018 nicht facharztgerecht durchgeführt. Auch die beiden behandlungsfehlerbedingt notwendig gewordenen Revisionseingriffe am 26.10.2018 und 27.10.2018 wurden nicht facharztgerecht durchgeführt.
Wäre die Antragstellerin präoperativ jeweils korrekt und schonungslos aufgeklärt worden, so hätte sie sich in einem ernsten Entscheidungskonflikt befunden. Sie hätte sich zunächst eine zweite ärztliche Meinung eingeholt. Die Einwilligung der Antragstellerin war aufgrund der fehler- und lückenhaften Aufklärung unwirksam.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!