Graf Johannes Patientenanwälte Basel - Ihre Rechtsanwälte für Medizinrecht in der Schweiz

KRANKENVERSICHERUNG


Die Versicherung zahlt nicht?

Sie haben Streit mit Ihrer Versicherung, weil diese Ihnen zustehende Leistungen aus der Grundsicherung verweigert? Wir helfen Ihnen gerne mittels unseres Fachwissens weiter.


Voraussetzungen.

Grundsätzlich haben Personen, die entweder Ihren Wohnsitz in der Schweiz haben oder einer Erwerbstätigkeit in der Schweiz nachgehen die Pflicht, sich einer Krankenversicherung anzuschließen. Seit 1996 besteht die Pflicht zu einer Grundversicherung.


Leistungsspektrum.

Gewährt werden Leistungen bei Krankheit, Unfall und Mutterschaft.

 

Welche Leistungen an Geschädigte dabei von der Krankenversicherung zu erbringen sind, schreibt das Gesetz für die Grundversicherung genauestens vor; ein weiter Spielraum besteht nicht. Jeder, der in der Schweiz wohnt, hat daher einen Anspruch auf die Grundversorgung.

 

Die Grundversicherung deckt alle erforderlichen Behandlungs- und Medikamentenkosten. Auch im Notfall erwächst aus der Grundversicherung ein Anspruch auf Erstattung einer erforderlich werdenden Rettungsaktion und einem darauffolgenden Spitalaufenthalt. 

 

Das Leistungsspektrum erfasst aber auch therapeutische Maßnahmen.

 

Durch Zusatzversicherungen kann das Leistungsspektrum erweitert werden. 

 

 

Wir prüfen sorgfältig, ob Ihnen ein Anspruch zusteht und helfen Ihnen zu Ihrem Recht zu kommen. 


Graf Johannes Patientenanwälte Schweiz.

"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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