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UNFALLVERSICHERUNG


Arbeitsunfähigkeit? Unfall?

Ein Unfall stellt ein plötzliches unvorhergesehenes Ereignis dar, das den Geschädigten nicht nur vor erhebliche Herausforderungen im finanziellen Bereich stellt. 

 

Die Unfallversicherung schützt Versicherte in einer solchen Situation vor den Folgen von Berufsausfällen, Berufskrankheiten und auch Nichtberufsunfällen. 

 

Als obligatorisch versichert gilt in der Schweiz jede Person, die einer Beschäftigung in der Schweiz nachgeht. 


Leistungen.

Die Unfallversicherung hat die Heilungs- und Behandlungskosten (z.B. Spitalunterkunft, Rettungstransport, Heilbehandlung, Hilfsmittel, Sachschäden) zu ersetzen. 

 

Aus der Unfallversicherung kann ein Geschädigter auch ein sog. Taggeld ab dem dritten Tag nach dem Unfall verlangen, sofern der Geschädigte voll oder teilweise arbeitsunfähig ist. 

 

Auch eine Invalidenrente erscheint denkbar.

 

Bei dem Tod des Versicherten nach einem Unfallereignis können Familienangehörige eine sog. Hinterlassenenrente einfordern.

 

 

Sie sind arbeitsunfähig erkrankt und fragen sich, ob und wie lange Ihnen ein Anspruch gegen die Unfallversicherung auf Taggeld zusteht oder ob sogar Rentenansprüche in Form einer Invaliden- oder Hinterbliebenenrente zustehen? 

  

Gerne kümmern wir uns um die Geltendmachung und Klärung etwaiger Leistungsansprüche, die Ihnen gegenüber Ihrer Unfallversicherung zustehen.

Rechtsanwältin für Versicherungsrecht.
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