
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.
Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Behandlung der Mandantin seit dem 09.11.2017 eine umfangreiche Untersuchung des Handgelenks durchgeführt und alle Befunde erhoben, hätte der enorme Knorpelverschleiß im betroffenen Gelenk und die damit einhergehende Arthrose verhindert werden können.
Bei diesem Befund wären die kontraindizierten Maßnahmen wie die Ergotherapie, die Physiotherapie und die stationäre komplexe Rehabilitation nicht veranlasst worden, sodass die Schädigung der Gelenke nicht eingetreten wäre. Stattdessen hätte zeitnah eine Operation zur Stabilisierung der Gelenke stattfinden können, die zu einer Besserung der Beschwerden beigetragen hätte.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!