Im schweizerischen Medizinrecht geht es im Grunde um die Regelung medizinischer Berufe und deren Ausübung, die in zahlreichen rechtlichen Bestimmungen ihren Niederschlag finden. Konkret regelt das Medizinrecht das Verhältnis zwischen einem Arzt und dem Patienten. Das Medizinalrecht gilt dabei als interdisziplinäre Querschnittmaterie. Aufgrund der neusten Entwicklungen in der Medizin wird dem Medizinrecht eine immer bedeutendere Rolle zugeschrieben.
Ansprüche, welche Patienten im Medizinrecht zustehen, sind facettenreich und umfassend ausgestaltet. Neben dem Ersatz von Heilbehandlungs- und Pflegekosten, kann geschädigten Patienten auch bspw. einen Anspruch auf eine Genugtuung zum Ausgleich einer immateriellen Unbill zustehen. Aber auch mittelbar durch eine Gesundheitsschädigung eintretende Nachteile wie bspw. eine geminderte Berufsfähigkeit oder ein eingetretener Haushaltsführungsschaden sind in der Regel ersatzfähig.
Die Graf Johannes Rechtsanwälte sind spezialisierte Patientenanwälte.
Wir vertreten nur die Seite der Geschädigten.
Anfragen von Ärzten, Krankenhäusern oder sonstigen Heilbehandlern lehnen wir grundsätzlich ab. So vermeiden wir Interessenskonflikte, sorgen für Glaubwürdigkeit und Loyalität und schaffen eine gute Vertrauensbasis für unsere Mandanten. Durch unsere Spezialisierung können wir ein umfangreiches Spezialwissen und eine langjährige Erfahrung vorweisen. Das ermöglicht es uns, die Ansprüche unserer Mandantschaft bestmöglich durchzusetzen.