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Behandlungsfehler: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 50.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Behandlungsfehler fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 50.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der stationären Aufnahme der Mandantin im Hegau- Bodensee-Klinikum Radolfzell am 02.10.2019, spätestens jedoch im Rahmen einer Kontrolluntersuchung vor der Entlassung der Mandantin am 04.10.2019, eine umfangreiche Untersuchung der Brustwirbelsäule durchgeführt und alle Befunde erhoben, hätte die Deckplattenimpressionsfraktur früher festgestellt werden können. Sodann hätte eine zeitnahe und adäquate Behandlung zur Behebung der Fraktur und der damit einhergehenden Beschwerden eingeleitet werden können. Aufgrund der unterlassenen Befunderhebung fiel die Fraktur allerdings erst knapp zwei Monate nach dem Unfallgeschehen auf, sodass der Mandantin nur noch eine Therapie zur Schmerzeingrenzung blieb.

 

Hätten die Behandler die Mandantin auf das den Therapieerfolg sichernde Verhalten oder auf die Möglichkeit der Einnahme bestimmter Medikamente hingewiesen oder hätten sie die Mandantin darüber informiert, bei welcher Beschwerdesymptomatik eine erneute Vorstellung notwendig ist, so hätte die Mandantin sich achtsamer Verhalten und wäre aufgrund der bleibenden Beschwerden früher wieder bei einem Behandler vorstellig geworden. Stattdessen wurde die Mandantin auf eine Art und Weise ohne Kontrolluntersuchung nach Hause entlassen, die ihr suggerierte, dass alles in Bester Ordnung sei. Durch das fehlerhafte Verhalten der Behandler kam es zu der erheblichen Verzögerung der Befunderhebung und damit letztlich zur nur noch beschränkt möglichen Therapie der Deckplattenimpressionsfraktur bei der Mandantin.

 

Bei einer fachgerechten Befunderhebung wäre eine adäquate und rechtzeitige Therapie möglich gewesen.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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