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Medizinschaden: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinschaden fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätte der behandelnde Arzt den Mandanten am 18.07.2021 ordnungsgemäß untersucht und die erforderlichen Befunde (insbesondere Sonographie) eingeholt und/ oder den Mandanten umgehend in ein Klinikum überwiesen, so wäre zeitgerecht die Hodentorsion des Mandanten noch am 18.07.2021 erkannt worden. Sodann hätte eine umgehende operative Behebung der Torsion stattfinden können. Die am 21.07.2021 erfolgte Hodenentfernung hätte verhindert werden können. Der Mandant hätte heute dann noch beide Hoden. Eine Hormontherapie und die enorme psychische Belastung, die mit dem Verlust eines Hodens einhergeht wäre hierdurch zu vermeiden gewesen. 

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

Ihre Graf Johannes Patientenanwälte


Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!

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"Wir freuen uns auf Ihren Anruf!"
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