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Medizinrecht: Wir fordern Schmerzensgeld in Höhe von 100.000,00 Euro

Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Medizinrecht fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 100.000,00 Euro.

Hätten die behandelnden Ärzte im Rahmen der Erstvorstellung am 24.08.2018 eine umfangreiche Untersuchung des verletzen Beins durchgeführt und alle Befunde, insbesondere eine CT-Befundung, erhoben, hätte eine Talusfraktur früher festgestellt werden können. Die am 03.09.2018 durchgeführte Operation hätte entsprechend vorbereitet, geplant und zeitnah durchgeführt werden können. Eine nicht indizierte konservative Therapie über viele Tage wäre so verhindert worden. 

 

Bei dem Befund der komplexen Fraktur hätte der Mandant auf die Notwendigkeit der Überweisung in eine Spezialklinik hingewiesen werden müssen. Spätestens am 30.08.2018, als die Befunde vorlagen und die Diagnose der Fraktur feststand, hätte die erforderliche Operation umgehend von einem Spezialisten durchgeführt werden müssen. Auf diese Weise hätten Verschlechterungen des gesundheitlichen Zustandes verhindert und eine dem Facharztstandard entsprechende Operationsdurchführung sichergestellt werden können. So wären die behandlungsfehlerbedingten Schäden, insbesondere die Fehllage der Implantate und die Knorpelschäden, verhindert worden. Eine Revisionsoperation wäre dann nicht erforderlich gewesen.

 

Hätten die Behandler die zu eng angelegte Unterschenkelschiene frühzeitig abgenommen, als der Mandant erstmals neurologische Symptome aufwies, wäre die Schädigung des Nervus peronaeus verhindert worden.

 

In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!

 

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