
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Arzthaftung fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 85.000,00 Euro.
Hätte man die Antibiose nicht abgesetzt, so hätte sich der Zustand der Patientin nicht derart drastisch verschlechtert. Mittels einer durch Erforschung des Erregers resistenzgerechter antibiotischer Therapie wäre die Pneumonie hinreichend behandelbar gewesen. Die Patientin wäre dann am 09.12.2016 nicht an einer respiratorischen Globalinsuffizienz verstorben.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!