
Neuigkeit: In einem aktuellen Fall wegen Patientenschutz fordern wir Schadensersatz für unseren Mandanten in Höhe von 170.000,00 Euro.
Unsere Mandantin leidet seither bis heute, aufgrund der fehlerhaften Behandlung ihrer rechten Hand, sowie der unterlassenen Befunderhebung, und infolge der nicht ordnungsgemäß erfolgten Nachsorge, an einem Verschluss der Arteria radialis, einem Kompressionsschaden und Vernichtungsschmerzen im rechten Daumen und Unterarm.
Des Weiteren kam es hierdurch zu massiven Kopfschmerzen und einer bis heute andauernden sichtbaren Verformung des Handgelenks.
Im weiteren Verlauf kam es zu Sensibilitätsstörungen in der rechten Hand, eingeschränkter Motorik und Kraftverlust im rechten Handgelenk und den Fingern sowie Lähmungserscheinungen und Taubheitsgefühlen in der gesamten Hand.
Der Schaden unserer Mandantin ist irreversibel und besteht bis heute.
Die Gesundheitsschäden sind kausal (Mitkausalität reicht im Arzthaftungsrecht aus) auf die ärztlichen Versäumnisse zurückzuführen.
In solchen Fällen aus dem Bereich Patientenrechte ist die Unterstützung durch einen Fachanwalt für Medizinrecht zu empfehlen. Wir beraten Sie gerne!
Ihre Graf Johannes Patientenanwälte
Die Graf Johannes Patientenanwälte unterstützen Sie gerne auch bei den Themen Patientenschutz und Geburtsschaden, sowie Berufsunfähigkeit oder Unfallversicherung!